Steuerinformationen Juli 2010


Verpflegungspauschale: Bei überschaubarem Gebiet nur für drei Monate

 

Ist ein EDV-Systemberater bei seiner Auswärtstätigkeit bei verschiedenen Kunden an unterschiedlichen Einsatzstellen, aber in einem überschaubaren Stadtteil tätig, handelt es sich nach Auffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz um eine Beschäftigung an derselben Tätigkeitsstätte.

Dies bedeutet, dass die Verpflegungspauschale auf die ersten drei Monate der Auswärtstätigkeit beschränkt ist. In welchen Fällen ein räumlich zusammenhängendes Gebiet als eine Tätigkeitsstätte anzusehen ist, wird die Gerichte - mangels Abgrenzungskriterium - auch künftig beschäftigen. Im Urteilsfall betrug die Entfernung zwischen den einzelnen Einsatzstellen jeweils ca. 1,5 km (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2009, Az. 3 K 2284/08).


Zurück zur Übersicht

Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.

Home

Aktuelles

Aktueller Steuerticker

Aktuelle Termine

Steuer-Archiv

Suche

Unternehmen und Finanzen

Ein Fall aus der Praxis

Newsletter

UnternehmenZukunft

Steuerberatung

Vermögensgestaltung

UnternehmerStrategie

Mandantenbereich

Links

Über uns

Kontakt

Impressum