Unternehmensentwicklung
Unternehmensbewertung
- Partnerschaft, auch in den sensibelsten Momenten -
Vertrauen, Verantwortung, Verbindlichkeit
Die Anlässe für eine Unternehmensbewertung sind vielfältig.
Neben Unternehmens- bzw. Anteilskauf sind es oftmals erb- oder familienrechtliche Auseinandersetzungen, die eine
Wertermittlung erfordern.
Über die Höhe eines Unternehmenswerts gibt es naturgemäß unterschiedliche Sichten. Während der Erwerber einen
möglichst geringen Kaufpreis zahlen möchte, hat der Verkäufer ganz andere Vorstellungen über den Kaufpreis: Der
Unternehmer überschätzt häufig den Wert seines Unternehmens. Das ist nachvollziehbar und verständlich, da er in
das Unternehmen viele Jahre der Mühe und Arbeit eingebracht hat. Allerdings führt die Wertüberschätzung zu einer
doppelten Gefahr für das Unternehmen. Einmal wird es schwierig sein, einen Nachfolger zu finden, der bereit und in
der Lage ist, den hohen Kaufpreis zu zahlen. Zum anderen besteht die Gefahr, dass sich der Nachfolger bei einem
überhöhten Kaufpreis und den damit verbundenen Finanzierungskosten wirtschaftlich übernimmt bzw. die Kapital-
dienstfähigkeit des Unternehmens überschritten wird. Viele der Firmenzusammenbrüche nach Übernahmen sind auf
einen überhöhten Kaufpreis zurückzuführen.
Nicht nur betriebliche Werte zählen
In die Verkaufsverhandlungen fließen neben den objektiven Kriterien auch die subjektiven Wertvorstellungen der Ver-
tragsparteien mit ein. Bei der Kaufpreisermittlung spielen somit nicht nur der Unternehmenswert bzw. die betrieblichen
Faktoren eine wichtige Rolle, sondern auch außerbetriebliche Faktoren wie z. B. die Notwendigkeit einer Altersver-
sorgung des Verkäufers.
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Methoden der Unternehmensbewertung
Wie bei jeder Ware entscheiden Angebot und Nachfrage über die Höhe des Preises. Im konkreten Einzelfall spielt dann
natürlich noch das Verhandlungsgeschick des Käufers und Verkäufers eine ausschlaggebende Rolle. Um den Einstieg
in die Verhandlung zu erleichtern, gehen beide von einer Verhandlungsbasis aus. Diese lässt sich über verschiedene
Wege ermitteln:
Es gibt kein allgemein verbindliches Verfahren. Die Rechtsprechung wendet beispielsweise die Ertragswertmethode an,
wenn ausscheidende Gesellschafter abgefunden werden müssen. Familiengerichte berechnen wiederum für Zugewinn-
ansprüche den Unternehmenswert aus der Hälfte von Substanz- und Ertragswert. An diese Vorgaben halten sich
beauftragte Gutachter (i. d. R. Wirtschaftsprüfer).
Für die Unternehmensbewertung existiert also eine Vielzahl von Methoden, die zu unterschiedlichen Werten für das
Unternehmen führen. Dabei kann man grob zwischen zwei wesentlichen Methoden unterscheiden:
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Vergleichswertverfahren:
Was kosten die anderen? In Branchen, in denen Unternehmensübertragungen vergleichbarer Unternehmen häufig sind,
z. B. freiberufliche Praxen, Gastronomie-betriebe, Brauereien, Reinigungen usw., werden als Verhandlungsbasis meist
die Preise bisheriger Transaktionen herangezogen. Die Daten werden dabei von branchengleichen Unternehmen heran-
gezogen, die ähnliche oder fast deckungsgleiche Kennziffern aufweisen. Die Daten können über die entsprechenden
Verbände, Kammern oder spezialisierte Unternehmensberater ermittelt werden. Vor allem bei kleinen und mittleren
Unternehmen ist die Preisermittlung über Vergleichsdaten üblich.
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Ertragswertmethode:
Die (zukünftigen) Gewinne des Unternehmens stehen im Vordergrund. Diese Herangehensweise spielt beim Unternehmens-
kauf bzw. -verkauf die wichtigste Rolle. Im Vordergrund steht die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens. Auch für Banken
hat dieser Aspekt wesentlich mehr Bedeutung als die Unternehmenssubstanz: Denn nur eine entsprechende "Verzinsung"
des Kaufpreises in Form zukünftiger Unternehmensgewinne bietet die Sicherheit, dass der Nachfolger das zur Kaufpreis-
finanzierung aufgenommene Darlehen inklusive Zinsen auch zurückzahlen kann.
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Discounted-Cashflow-Methode (DCF-Methode):
Variante der Ertragswertmethode. Sie wird vor allem bei größeren (börsennotierten Gesellschaften) angewandt. Sie ist als
Argumentationshilfe und für Entscheidungen geeignet, weniger jedoch für Schiedswerte. Im Unterschied zum Ertragswert-
verfahren werden hier nicht die zukünftigen Gewinne, sondern der zukünftige Cashflow zu Grunde gelegt. Der Cashflow zeigt
an, wie viel eigenerwirtschaftetes Geld dem Unternehmen für Investitionen, Kredittilgung, Steuern, Ausgleich von Liquiditäts-
engpässen usw. zur Verfügung steht.
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Substanzwertmethode:
Der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände wie z. B. Grundstücke, Maschinen und Vorräte stehen im Vordergrund.
Das Substanzwertverfahren spielt bei der Unternehmensbewertung eine untergeordnete Rolle, da es nichts über die zu-
künftigen Erträge aussagt. Es ergibt in erster Linie einen Hilfswert, der zur Ermittlung des Finanzbedarfs für die Ertrags-
bzw. Einnahmenüberschussrechnung dient. Außerdem hat die Substanz Bedeutung für die Besicherung von Bankdarlehen.
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Kombination von Ertrags- und Substanzwertverfahren:
In der Praxis werden Ertragswert — und Substanzwertverfahren meist kombiniert, wobei der Ertragswert — in der Regel - zu
90 Prozent den Kaufpreis bestimmt, der Substanzwert dagegen nur zu 10 Prozent. Eine Ausnahme bilden Unternehmen, deren
Substanz tatsächlich von besonders hohem Wert ist wie beispielsweise Immobiliengesellschaften.
Welche Methoden zur Kombination der beiden Verfahren angewandt werden, ist sehr verschieden. Auch wenn für Banken
allgemein die Ertragskraft eines Unternehmens entscheidend ist, so wird die Einschätzung der zukünftigen Erträge oder die
Berücksichtigung der Unternehmenssubstanz doch von Bank zu Bank unterschiedlich gehandhabt.
Kombiniert werden die beiden Verfahren dabei auch zu anderen Zwecken als dem der Kaufpreisfindung. Die Finanzverwaltung
wendet bei nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften beispielsweise das so genannte "Stuttgarter Verfahren" als Berechnungs-
grundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer an.
Ein ganz anderer Wert, nämlich der Verkehrswert, dient wiederum als Grundlage zur Berechnung von Pflichtteilsansprüchen
oder Abfindungsansprüchen für weichende Gesellschafter wenn also ein Erbe wegen einer qualifizierten Nachfolgeklausel im
Gesellschaftsvertrag nicht Gesellschafter werden kann.
Weitere Verfahren (nicht vollständig)
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Multiplikatorverfahren:
für freie Berufe (Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten). Der Kaufpreis wird ermittelt, indem der Umsatz mit einem
branchenüblichen Faktor multipliziert wird.
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Übergewinnmethode:
wenn für Bilanzierungszwecke die Wertansätze der einzelnen Aktiva und Passiva benötigt werden.
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Stuttgarter Verfahren:
nur für Steuer- oder Abfindungszwecke bei nicht börsenotierten Kapitalgesellschaften, nicht für Kaufpreisbildung.
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Liquidationswert:
wenn einzelne Vermögenswerte verkauft werden. Es handelt sich um den Wert zum Zeitpunkt der Liquidation (Zerschlagung)
des Unternehmens.
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Stichtagsprinzip:
bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere Beendigung der Zugewinngemeinschaft. Anfangs- und Endvermögen
werden zu einem bestimmten Stichtag ermittelt.
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Welche Bewertungsmethode ist die richtige?
Welche Bewertungsmethode letztlich im konkreten Fall angewandt wird, entscheidet die Branche, der Markt – also Angebot und
Nachfrage – und nicht zu vergessen: die Banken, die den Unternehmenskauf finanzieren. Wann welches Bewertungsverfahren
angewendet wird, hängt vom Bewertungszweck, der Unternehmensgröße und vom vorhandenen Datenmaterial ab. Die Recht-
sprechung wendet beispielsweise die Ertragswertmethode an, wenn ausscheidende Gesellschafter abgefunden werden müssen.
Familiengerichte berechnen wiederum für Zugewinnansprüche
den Unternehmenswert aus der Hälfte von Substanz- und Ertragswert.
Die Handwerks-, Industrie- und Handelskammern und Branchenverbände
informieren mit Kennzahlen und Hinweisen über branchen-
übliche Verfahren.
Wichtig: Wird die Unternehmensübertragung über Kredite finanziert, muss sichergestellt sein, dass dem Nachfolger genügend "Luft"
bleibt, um Zins- und Tilgungszahlungen sowie alle weiteren unternehmerischen Verbindlichkeiten zu begleichen. Banken achten bei
ihrer Kreditentscheidung vor allem auf die Ertrags- und die damit verbundene Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens. Dies muss bei
den Preisverhandlungen berücksichtigt werden.
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Unternehmensbewertung bei Erbschaften:
Der Wert des Unternehmens spielt nicht nur beim Verkauf eine zentrale Rolle, sondern auch bei Übertragungen im Rahmen von Erb-
schaften. Die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen oder Abfindungsansprüchen für weichende Gesellschafter, wenn also ein Erbe
wegen einer qualifizierten Nachfolgeklausel im Gesellschaftervertrag nicht Gesellschafter werden kann, richtet sich immer nach dem
Verkehrswert. Im Erbrecht kann der Erblasser den Unternehmenswert festlegen bzw. ein bestimmtes Bewertungsverfahren vorgeben.
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